Häufige Fragen

Kann ich bei der Pensionskasse bei Rentenbeginn zwischen einer regelmäßigen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen?

Grundsätzlich besteht laut unseren Allgemeinen bzw. Besonderen Versicherungs­be­dingungen kein Kapital­wahl­recht. Die einzige Aus­nahme kom­mt bei Kleinst­renten­an­wart­schaf­ten bzw. Kleinst­ren­ten zum Tra­gen, so­fern die ge­setz­li­chen Vor­aus­setzungen zur Ab­fin­dung er­füllt sind.