Häufige Fragen
Verliere ich meinen Anspruch auf die Leistung aus der Pensionskasse der EDEKA, wenn ich bei meinem Arbeitgeber ausscheide?
Nein, die bis zum Ausscheiden aus den Diensten der EDEKA erreichte Anwartschaft bleibt Ihnen auch nach Ihrem Ausscheiden erhalten.
Die für Sie bestehende Versicherung wird - sofern keine beitragspflichtige Weiterführung gewünscht wird - beitragsfrei bis zum Beginn der Leistung fortgeführt.
Alternativ können Sie die Versicherung nach Ihrem Ausscheiden privat mit eigenen Beiträgen weiterführen oder Ihren neuen Arbeitgeber einbeziehen, denn auch Ihr neuer Arbeitgeber könnte die Versicherung als betriebliche Altersversorgung für Sie fortführen. Im Einzelfall wäre auch eine Übertragung auf einen Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers möglich, jedoch ist dies nicht immer eine sinnvollere Lösung.
Die Weiterführung kann innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden bei uns beantragt werden.