Häufige Fragen
Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf eine ungekürzte Rente aus der Pensionskasse?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente ab Vollendung Ihres 67. Lebensjahres, vorausgesetzt Sie scheiden endgültig aus Ihrem Erwerbsleben aus.
Nun kann es aber z.B. sein, dass Sie bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erwerbstätig sind bzw. sein wollen, um dann die ungekürzte gesetzliche Rentenleistung beziehen zu können. In diesem Fall werden die eingesparten Altersrentenzahlungen der Pensionskasse wie zusätzliche Beiträge bewertet, wodurch sich Ihre Rentenanwartschaft weiter erhöht. Die maximale Dauer einer solchen fortlaufenden Verbeitragung eingesparter Renten ist gemäß unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf die Vollendung des 70. Lebensjahres begrenzt.