Betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung

Versichertengruppe V

Versichertengruppe V

In dieser Versichertengruppe können grundsätzlich alle Betriebs­an­ge­hörige der gesamten EDEKA-Gruppe versichert werden. Hierzu besteht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer seit dem 01.01.2002 ein Rechtsanspruch.

Beiträge & Bei­trags­bemess­ung

Im Rahmen der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf Teile Ihres künf­tigen, laufenden Bruttogehaltes oder einer künftigen Sonder­zahlung und wandeln diese in einen Beitrag für betriebliche Altersversorgung um. An die Stelle des Lohn- bzw. Gehalts­an­spruchs tritt damit ein Versorgungsanspruch.

Sonderfall "Tariflohn"

Wenn Sie Tariflohn beziehen, kann dieser nur umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht bzw. zulässt. Außer­tarifliche Arbeitsentgelte können unabhängig von den tarifvertrag­li­chen Bestimmungen für eine Entgeltumwandlung eingesetzt werden.

Vorteile für Arbeit­nehmer & Arbeit­ge­ber

Die Vorteile einer Entgeltumwandlung liegen auf der Hand. Wenn Sie als Arbeitnehmer Bruttolohn umwandeln, profitieren Sie einerseits von einem geringeren zu versteuernden Bruttoeinkommen und anderer­seits von der Sozialversicherungs­abgabenfreiheit. Die Ein­sparung der Sozial­versicherungsabgaben kommt hierbei auch dem Arbeitgeber zu Gute.

Tarife & Leistungen

Der Grundbaustein der Leistungen ist eine lebenslange Altersrente, die durch ein zusätzliches Leistungspaket ergänzt werden kann. Im Tarif AZ mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren oder im Tarif AIW mit einer Invaliditäts- sowie Witwen-/Witwerrente.


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