Häufige Fragen
Können die eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden bzw. ist die Versicherung Riester-gefördert?
Über die Pensionskasse der EDEKA Organisation VVaG ist die Inanspruchnahme einer Riester-Förderung nicht möglich.
Statt dessen kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse der EDEKA Organisation VVaG die Möglichkeit steuerfreier Beitragszahlungen wahrgenommen werden. So können nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) jährlich bis zu 8% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der Allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung aufgewendet werden. Das entspricht in 2024 einem Betrag von maximal 7.248,- EUR.
Die im Rahmen einer Pensionsversicherung bei der Pensionskasse der EDEKA Organisation VVaG steuerfrei eingezahlten Beiträge stellen bereits eine Kürzung Ihres lohnsteuerpflichtigen Arbeitsentgeltes dar, ein Sonderausgabenabzug oder Ähnliches ist daher nicht noch zusätzlich möglich.