Unsere Versicherungsleistungen auf einen Blick
Die Pensionskasse der EDEKA Organisation V.V.a.G. gewährt ihren versicherten Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Altersrente und in Abhängigkeit von der Versichertengruppe und dem Tarif nach Wahl zusätzlich eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung bzw. eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Nähere Informationen zu den Tarifen und Leistungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
Grundbaustein: Altersrente & vorgezogene Altersrente
Den Grundbaustein unserer Versicherungsleistungen stellt die lebenslange Altersrente dar. Scheidet eine versicherte Person endgültig aus dem Erwerbsleben aus und fällt das Erwerbseinkommen entsprechend weg, so wird ihr auf Antrag eine lebenslange Altersrente gewährt.
Bei einem Rentenbeginn nach dem vollendeten 63. (Tarife bis 2020) bzw. 67. (Tarife ab 2021) Lebensjahr erfolgt eine zusätzliche Leistungserhöhung durch eingesparte Renten, die als zusätzliche Beitragszahlungen in den Vertrag einfließen. Die Altersrente muss spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Beenden Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor Erreichen der o.g. Altersgrenzen, können Sie - sofern Sie endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und kein Erwerbseinkommen mehr beziehen -eine vorgezogene Altersrente beziehen. Bei einer vorgezogenen Altersgrenze wird die Altersrente für die gesamte Rentenzahldauer gekürzt. Eine vorgezogene Altersrente kann grundsätzlich ab Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Zusagen bis 31.12.2011 ab Vollendung des 60. Lebensjahres) in Anspruch genommen werden.
Tarif AIW: Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
Der Tarif AIW bietet Zusatzleistungen in Form einer Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenversorgung.
Im Rahmen der Invaliditätsrente gewährt die Pensionskasse versicherten Personen eine Rentenleistung... weiter lesen »
Tarif AZ: Rentengarantiezeit 10 Jahre
Die im Rahmen des Tarif AZ versicherte Rentengarantiezeit bewirkt, dass eine Rente bei Tod der versicherten Person vor Ablauf eines 10-jährigen Rentenbezugs für die verbleibende Garantiezeit an die berechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Sollte die versicherte Person vor Beginn... weiter lesen »
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung »