Unsere Versicherungsleistungen auf einen Blick

Die Pensionskasse der EDEKA Organisation V.V.a.G. gewährt ihren versicherten Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Altersrente und in Abhängigkeit von der Versichertengruppe und dem Tarif nach Wahl zusätzlich eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung bzw. eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Nähere Informationen zu den Tarifen und Leistungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Grundbaustein: Altersrente & vorgezogene Altersrente

Grundbaustein: Altersrente & vorgezogene Altersrente

Den Grundbaustein unserer Versicherungsleistungen stellt die lebenslange Altersrente dar. Scheidet eine versicherte Person endgültig aus dem Erwerbsleben aus und bezieht kein Erwerbseinkommen mehr, so wird ihr auf Antrag... weiter lesen »

Tarif AIW: Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung

Tarif AIW: Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung

Der Tarif AIW bietet Zusatzleistungen in Form einer Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenversorgung.

Im Rahmen der Invaliditätsrente gewährt die Pensionskasse versicherten Personen eine Rentenleistung bei Eintritt einer voraussichtlich dauerhaften Invalidität. Nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. der Besonderen Versicherungsbedingungen für den Tarif AIW (BB AIW) gilt als invalide, wer infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und seine Erwerbsfähigkeit um mehr als 50% vermindert ist. Der Nachweis für einen Invaliditätsrentenbezug ist im Regelfall durch einen bestehenden Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht.

Verstirbt eine versicherte Person, wird der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner nach Maßgabe der AVB bzw. BB AIW eine Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt. Eingetragene Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen sind einer Ehe gleichgesetzt. Die Versorgungsleistung beläuft sich auf 60% der bei Eintritt des Versorgungsfalles erreichten Rentenanwartschaft bzw. der zu diesem Zeitpunkt zuletzt gezahlten Rente.

Damit eine Hinterbliebenenrente bezogen werden kann, muss sie von der anspruchsberechtigten Person bei uns schriftlich beantragt werden. Im Falle einer erneuten Heirat der Hinterbliebenenrenten- bezieherin bzw. des Hinterbliebenenrentenbeziehers ist dies der Pensionskasse unbedingt mitzuteilen.

Eine Witwen- bzw. Witwer- rente wird nicht gewährt, wenn die Eheschließung nach vollen­de­tem 59. Lebensjahr oder weniger als zwei Jahre vor dem Tode der versicherten Person stattgefunden hat. Eine Ausnahmeregelung besteht für den Fall eines Unfalltodes.




Tarif AZ: Rentengarantiezeit 10 Jahre

Tarif AZ: Rentengarantiezeit 10 Jahre

Die im Rahmen des Tarif AZ versicherte Rentengarantiezeit bewirkt, dass eine Rente bei Tod der versicherten Person vor Ablauf eines 10-jährigen Rentenbezugs für die verbleibende Garantiezeit an die berechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Sollte die versicherte Person vor Beginn... weiter lesen »