Betriebliche Altersversorgung
über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Versichertengruppe III
Beiträge & Beitragsbemessung |
Die Höhe des monatlichen Beitrags ist dem Tarifvertrag bzw. der Betriebs- oder vergleichbarer Vereinbarung zu entnehmen. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber getragen |
Kombination mit einer Entgeltumwandlung |
Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) können die Beiträge steuerfrei eingezahlt werden. Wird der steuerfreie Maximalbeitrag nicht voll durch die Arbeitgeberaufwendungen ausgeschöpft, können darüber hinaus Beiträge vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung umgewandelt werden. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. |
Tarife & Leistungen |
Der Grundbaustein der Leistungen ist eine lebenslange Altersrente die mit einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren ergänzt wird (Tarif AZ). |
Weitere Informationen zu Tarifen und Leistungen erhalten Sie hier »
Infos zur Steuer- & Sozialabgabenfreiheit der Beiträge erhalten Sie hier »
Infos zur Entgeltumwandlung finden Sie hier »
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