Arbeitgeber-Informationen zu Steuern & Sozialabgaben
Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für Arbeitgeberbeiträge
Keine bilanzielle Aktivierung |
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Arbeitgeber die aufgewendeten Altersversorgungsbeiträge bilanziell nicht aktivieren muss. |
Senken Sie Ihre Lohnnebenkosten |
Altersversorgungsbeiträge sind bis maximal 3.624,- EUR im Jahr 2024 von der Sozialabgabenpflicht befreit. Dieser Umstand wirkt sich zum Wohle Ihres Unternehmens reduzierend auf die Lohnnebenkosten aus. |
Leistungsphase |
Da die Versorgungsberechtigten ihre Altersversorgungsleistungen direkt in voller Höhe von der Pensionskasse ausgezahlt bekommen und diese Leistungen sonstige Einkünfte der Versorgungsberechtigten darstellen, fallen beim Arbeitgeber in der Leistungsphase weder Steuern noch Sozialabgaben an. |
Haben Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung für Selbstständige oder für Ihre Mitarbeiter?
Rufen Sie uns einfach an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!