Sozialabgaben in Beitrags- & Leistungsphase
Sozialabgabenfreiheit für eingezahlte Beiträge in die Pensionskasse
Sozialabgaben für Zusatzbeitrag |
Darüber hinaus gehende Beiträge sind sozialabgabenpflichtig. Dazu zählen sowohl die darüber hinausgehenden steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG) als auch alle individuell versteuerten Beiträge. |
Regel für pauschalversteuerte Beiträge |
Werden an die Pensionskasse pauschalversteuerte Beiträge abgeführt, sind diese nur dann von einer sozialversicherungsrechtlichen Verbreitragung befreit, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt oder vom Arbeitnehmer durch Umwandlung einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) finanziert werden. |
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Beitragspflicht in der gesetzl. Kranken- & Pflegeversicherung für Pensionskassenleistungen
Haben Sie Fragen zum Thema der Sozialabgabenpflicht für Altersversorgungsleistungen?
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